Sozialberufe Praxisnah

So finanzieren Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung

Reduktion des Schulgeldes

Studierenden von Studiengängen der Höheren Fachschule und Teilnehmenden von Lehrgängen in finanziell herausfordernden Situationen steht ein Ausbildungsfonds zur Verfügung.

NEU – 75% statt 50% Schulgeldreduktion in der Höheren Fachschule!

Zum Ausbildungsfonds Agogis

Studiengänge Höhere Fachschule − Kostenbeteiligung Wohnsitzkanton

Die Studiengebühren betragen CHF 4’900.00 pro Studienjahr, sofern der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton eine Kostenbeteiligung der Interkantonalen Vereinbarung über die Höheren Fachschulen HFSV leistet. Der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton ist der Kanton, in dem Sie vor Ausbildungsbeginn mindestens 2 Jahre ununterbrochen angemeldet gewesen sind, das heisst Ihre Schriften hinterlegt sind.

Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Ausbildung im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung bzw. der Fachschulvereinbarung zuständig ist.

Bitte lesen Sie die Erläuterungen dazu vorher sorgfältig durch.

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass wir dieses Formular zusammen mit einer aktuellen Wohnsitzbestätigung – nicht älter als 3 Monate bei Studienbeginn 1.8. – erst benötigen, wenn Sie von uns die Zusage für einen Studienplatz erhalten haben.

Lehrgänge − Kosten und Subjektfinanzierung

Lehrgänge − Kosten und Subjektfinanzierung

Als Teilnehmende von vorbereitenden Lehrgängen auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen wie Arbeitsagogik, Teamleitung, Job Coaching, Spezialist/Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung profitieren Sie von der Subjektfinanzierung des Bundes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Damit werden Absolvierende von vorbereitenden Lehrgängen auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können Sie – unabhängig vom Erfolg – durch Einreichen der Zahlungsbestätigungen der besuchten Lehrgänge eine teilweise Rückerstattung der Lehrgangskosten einfordern.

Der Beitragssatz wurde vom Bundesrat in der Berufsbildungsverordnung festgelegt. Er beträgt 50% der anrechenbaren Kosten, max. CHF 9'500.– für eidgenössische Berufsprüfungen und max. CHF 10'500.– für Höhere Fachprüfungen.

Weitere Informationen über die Finanzierung finden Sie hier

Die Zahlungsbestätigung können Sie bei uns beziehen und kann nur die von den Teilnehmenden bezahlten Lehrgangsgebühren aufführen.

Wichtig

Um von der Subjektfinanzierung des Bundes zu profitieren müssen folgende Punkte erfüllt sein

  • Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss Selbstzahler, Selbstzahlerin sein: Die Rechnung muss zwingend auf die Teilnehmerin, den Teilnehmer ausgestellt sein.
  • Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss den Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss an der eidgenössischen Berufsprüfung, eidgenössischen Höheren Fachprüfung teilnehmen. Das Prüfungsergebnis ist dabei nicht relevant.

Die Finanzierung kurz erklärt

Erklärvideo Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen
Quelle: www.sbfi-admin.ch