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Beratung Internes Kontrollsystem und Integration in das QM-System
Wie funktionierts?
Kurzinfo zum internen Kontrollsystem (IKS)
Per 1. Januar 2008 ist die Neuregelung des Revisionsrechts in Kraft getreten. Dabei sind mit Blick auf das Interne Kontrollsystem (IKS) diverse Vorschriften neu ins Obligationenrecht eingeführt worden. Nach bisherigem Recht war der Revisor nicht verpflichtet, in seinem Revisionsbericht eine Aussage über die Existenz eines IKS zu machen. Das neue Recht verlangt nun bei der ordentlichen Revision ausdrücklich, dass die Revisionsstelle sich zur Existenz eines IKS äusssert und dass sie das IKS bei der Durchführung und bei der Festlegung des Umfanges der Prüfung berücksichtigt. Damit ist die Prüfung der Existenz des IKS und das entsprechende Prüfungsurteil eine Ausweitung des gesetzlichen Prüfungsauftrages. Die Revisionsstelle muss angemessene Prüfungshandlungen vornehmen, die es ihr erlauben, die Existenz eines IKS materiell zu bestätigen. Ein IKS im Sinn von OR Art. 728a ist unabhangig von der Rechtsform (AG, GmbH, Kredit- bzw. Versicherungsgenossenschaften, Stiftungen) von jenen Gesellschaften einzüführen, welche der ordentlichen Revision gemass OR Art. 727 unterstehen.
Weitere Angaben finden Sie auf dem IKS-Prospekt. |
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