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Aktuelles HFS

 
Befragung der Praxisausbildenden Regel-HF, Klassen S08 und S09 

Die Schultage der Regel-HF mussten wegen der neuen Anforderungen des BBT stark ausgebaut werden. Agogis hat dabei die 3-Jährigkeit der Regel-HF beibehalten. Das hat zu einem viel dichteren Schulprogramm geführt.

Fazit der Umfrage
Es zeigt sich deutlich, dass das 3-jährige Schulprogramm der Regel-HF für die Beriebe, Praxisausbildenden und Studierenden belastungsverträglich durchgeführt werden kann.
Weitere Details zu den einzelnen Resultaten finden sie hier.


Aktuelles zum Ausbildungsbeginn im August 2010

Die Nachfrage nach unserer Ausbildung zur Sozialpädagogin HF / zum Sozialpädagogen HF hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Für den Ausbildungsbeginn im August 2010 hat Agogis beschlossen, das Angebot von 7 auf 10 neue Klassen auszubauen. Neu werden 5 Klassen Regel-HF (Dauer 3 Jahre) und 4 Klassen Anschluss HF (Dauer 2 Jahre) sowie für die Region Basel ein neuer 4-jähriger Ausbildungsgang (1 Klasse) angeboten.


HFS-Klasse 2011 in der Region Basel: 4-jährige Regel-HF

Im Auftrag der OdA-Soziales beider Basel führen wir 2010 in der Region Basel eine 4-jährige HFS-Klasse "Regel-HF".
Dieses Angebot unterscheidet sich von der "normalen" Regel-HF durch seine Dauer (4 statt 3 Jahre) und steht Studierenden aus den Kantonen Baselstadt und Baselland offen. Bei InteressentInnen aus andern Kantonen müsste zuerst die Kostenbeteiligung "ihres" Kantons abgeklärt werden.
Der Unterricht findet voraussichtlich im WBZ Reinach BL statt.


Ausbildungen Sozialpädagogik HF
Finanzierung
  • Die Höhe des Schulgeldes beträgt Fr 4’500.- pro Schuljahr, sofern der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton (**) eine Kostenbeteiligung im Rahmen der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV leistet. Dies ist bei den meisten Kantonen der Fall.
  • Studierenden aus andern Kantonen bzw. ihren Praxisinstitutionen wird – zusätzlich zu obigem Schulgeld – der nicht übernommene Kantonsbeitrag von Fr. 11'330.- in Rechnung gestellt. Die Praxisinstitutionen dieser Studierenden sind eingeladen, die Rückerstattung dieses Betrages bei ihrer kantonalen Direktion zu beantragen.

    Derzeit sind dies die Kantone AI, GL, GE, NE, VD. 
  • Die Mitgliedschaft Ihrer Praxisinstitution bei Agogis ist nicht mehr obligatorisch.

(**) Kanton, in welchem Sie vor Ausbildungsbeginn mindestens 2 Jahre ununterbrochen angemeldet gewesen sind, d.h. Ihre Schriften hinterlegt hatten.

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